Unternehmen - Der BR


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Transparent erklärt Unsere Finanzen

Published at: 2-2-2024

Hand klickt auf "FAQ-Button" | Bild: colourbox.com; Montage: BR

Klicken Sie auf die folgenden Kapitel, um zu weiteren Informationen zu kommen:

Die Höhe der Einnahmen, die einem Sender der ARD zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Sendegebiets sowie der Anzahl der dortigen Beitragszahlenden. Von den 18,36 Euro Rundfunkbeitrag, die jeder Haushalt in Bayern im Monat zahlt, bekommt der BR selbst monatlich 9,08 Euro. Der Rest des monatlichen Beitrages geht an das ZDF, die Landesmedienanstalten, das Deutschlandradio und finanziert die ARD-Gemeinschaftsaufgaben, wie zum Beispiel Das Erste.

Der BR verwendet den Großteil des Geldes für seine Programme und Inhalte im Radio, im Fernsehen und Online. Nur rund 5 Prozent der gesamten BR-Ausgaben fließen in die Verwaltung. Ganz ohne Verwaltungskosten kommen wir aber nicht aus, denn ohne Verwaltung keine Infrastruktur, keine Gehälter und Honorare für die BR-Mitarbeitenden und somit auch kein Programm. Eine Übersicht über die Verteilung unserer Ausgaben finden Sie hier.

Beim Rundfunkbeitrag gilt für Bürgerinnen und Bürger seit 1. Januar 2013 die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, ob und wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro monatlich und ist pro Wohnung nur einmal zu zahlen. Privat genutzte Kraftfahrzeuge sind mit dem Beitrag ebenfalls abgedeckt. Leben mehrere Personen zusammen, muss sich nur eine Person für den Rundfunkbeitrag anmelden. Sie zahlt den Beitrag für die gemeinsame Wohnung. Insbesondere Familien, Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften profitieren von dieser Regelung.

Wer bestimmte Sozialleistungen, BaföG oder Berufsausbildungshilfe bekommt oder in einem Pflegeheim wohnt sowie Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf einer ermäßigten Rundfunkbeitrag stellen oder sich ganz befreien lassen.

Auch Inhaber von Nebenwohnungen (Zweitwohnungen) sind auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen befreit, wenn sie nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen.

Genauere Informationen zum Rundfunkbeitrag sowie den Befreiungsantrag finden Sie hier.

Am 26. Januar 2024 titelte die "BILD-Zeitung": "Immer weniger Deutsche zahlen TV-Gebühren". Sie erweckte damit den Eindruck, dass immer mehr Menschen im Land keinen Rundfunkbeitrag zahlen oder zahlen wollen. Dass dies den tatsächlichen Daten widerspricht, stellt der Beitragsservice in Köln auf Nachfrage klar:

"Einen entsprechenden Trend gibt es nicht. 2021 lag die Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren auf dem tiefsten Stand seit Einführung des Rundfunkbeitrags. 2022 ist sie nach jahrelangem Rückgang erstmals wieder leicht angestiegen. Wenn man die Aussagen der Headline in der BILD-Zeitung genau nimmt, ist sogar genau das Gegenteil richtig. Die Zahl der Rundfunkbeitragszahlenden war nie größer als im Moment."

Beitragsservice

In Deutschland lag zum Stichtag am 31. Dezember 2022 die Anzahl der Beitragskonten im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung bei rund 3,22 Mio. (im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2021: 3,01 Mio.; zum Stichtag 31. Dezember 2020: 3,28 Mio.). In der mehrjährigen Betrachtung lassen sich hier jedoch keine statistischen Auffälligkeiten verzeichnen, tatsächlich setzt sich insgesamt der seit 2013 anhaltende rückläufige Trend fort. 

"Es gibt keine Anhaltspunkte, dass es sich bei der genannten Zahl der säumigen Beitragszahlenden um 'Beitragsverweigerer' handelt. Der Beitragsservice jedenfalls erfasst die Gründe für einen Zahlungsrückstand nicht (abgesehen davon werden diese in den seltensten Fällen überhaupt dem Beitragsservice mitgeteilt). Konkret waren in den vergangenen Jahren jeweils rund 93 Prozent der Beitragskonten ausgeglichen, weil der Rundfunkbeitrag regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde. Lediglich 7,02 Prozent der Beitragszahler:innen befanden sich Ende 2022 mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Verzug (vgl. Jahresbericht des Beitragsservice, S. 19/20)."

Nur wenn alle Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag leisten, haben alle Menschen in Deutschland freien Zugang zu den Programmen und Inhalten der ARD – zu Information, Wissen, Bildung, Unterhaltung und Kultur. Und weil die Öffentlich-Rechtlichen von allen gemeinsam finanziert werden, ist in unseren Programmen und Inhalten auch für jeden etwas dabei - egal, ob alt oder jung, Klassik- oder Schlagerfan, Informationshungrige oder Kulturliebhaber. Im Übrigen: Auch viele andere für unsere Gesellschaft wichtige Einrichtungen gäbe es nicht, wenn nicht auch die dafür zahlen würden, die sie nicht nutzen. Das gilt zum Beispiel für Schulen, Kitas oder Bibliotheken.

Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten. Die Entscheidung treffen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit einem unabhängigen Gremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium an - der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (­KEF). Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der angemeldete Finanzbedarf gerechtfertigt ist und ob gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgelegt wird.

Das Gehalt der Intendantin des Bayerischen Rundfunks wird vom BR-Verwaltungsrat festgelegt. Als zuständiges Aufsichtsgremium verantwortet und genehmigt er die Arbeitsverträge der Geschäftsleitung inklusive der Vergütungen. Die Jahresvergütung der Intendantin macht der BR regelmäßig in seinem Geschäftsbericht transparent.

Die Gehälter der Mitglieder der Geschäftsleitung werden im BR-Geschäftsbericht und auf den ARD-Transparenzseiten ausgewiesen.

Nebeneinkünfte, die Mitglieder der BR-Geschäftsleitung für Aufsichtsratsmandate mit ARD- oder BR-Bezug erzielen, werden seit 2023 jenseits der Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Jahr an den BR abgeführt.

Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit dem BR stehen, gelten sowohl bei Geschäftsleitung wie auch bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

Die Intendantin des BR, Dr. Katja Wildermuth, verdient pro Jahr rund 340.000 Euro. Wenn man die Summe mit den Einkommen von anderen Führungskräften bei Unternehmen vergleicht, die der öffentlichen Hand gehören (von Sparkassen bis hin zu Stadtwerken), liegt es durchaus im Rahmen oder ist sogar niedriger. In der aktuellen Tarifrunde hat die gesamte Geschäftsleitung des BR auf die Gehaltserhöhung und auch auf die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro verzichtet.

Nein. Im BR gibt es keine variablen Vergütungsanteile oder Boni.

Der Intendantin wird ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung gestellt, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Den Direktorinnen und Direktoren steht jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch für private Zwecke genutzt werden kann.

Der Produktions- und Technikdirektorin steht ebenfalls auch ein Fahrer für dienstliche wie private Zwecke zur Verfügung – eine Ausnahmeregelung aus einem zehn Jahre alten Dienstvertrag.

Geldwerte Vorteile, die sich aus den jeweiligen Dienstwagenregelungen ergeben, werden von den Mitgliedern der Geschäftsleitung ordnungsgemäß versteuert.

Das System der betrieblichen Altersversorgung ist in der ARD einheitlich organisiert und geregelt. Der Aufbau von Rücklagen und die Befüllung der Deckungsstöcke z.B. erfolgen auf Basis einer von der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgegebenen Methode, an die sich alle Rundfunkanstalten halten müssen. Dies wird von der KEF regelmäßig überprüft.

Die heutigen Pensionslasten sind vor allem Altlasten, die auf vor 1993 geschlossene Verträge zurückgehen. Der BR hat seine Altersversorgung bereits grundsätzlich reformiert und zum Jahr 2017 auf ein rein beitragsfinanziertes System umgestellt. Darüber hinaus baut der BR seit 2016 konsequent Personal ab und erfüllt damit auch die Vorgaben der KEF. Das alles führt dazu, dass die Pensionslasten nach aktuellen Berechnungen ab 2028 sinken werden.

Um seine Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, legt der BR finanzielle Mittel zurück (sog. Deckungsstock). Im BR sind derzeit 68 Prozent der Pensionsverpflichtungen für mehr als die kommenden 30 Jahre durch den Deckungsstock ausfinanziert.

Die Berechnung der tatsächlichen Pensionsverpflichtungen in der Praxis für die nächsten Jahrzehnte hängt von zahlreichen Faktoren ab - etwa Entwicklung und Alter des Gesamtpersonalbestands, Fluktuationsquote oder auch Lebenserwartung - und ganz wesentlich auch von der Zinsentwicklung. In diesem Punkt geht es dem BR nicht anders als anderen Unternehmen mit einer betrieblichen Altersversorgung. Die tatsächlichen Mittelabflüsse aus Rentenzahlungen und Beiträgen zur Rückdeckungsversicherung betragen aktuell 7,7 Prozent des Gesamtaufwands.

Ein vertraglich zugesichertes Ruhegeld hat es beim BR auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Wie in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst üblich, wurde auch in BR-Verträgen früher die Möglichkeit eines vorgezogenen Ruhestands aufgenommen, ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr – nicht früher. Auch diese Möglichkeit wurde bereits seit über 15 Jahren nicht mehr von Mitgliedern der Geschäftsleitung in Anspruch genommen und wird in allen Neuverträgen und bei Vertragsverlängerungen seit diesem Jahr nicht mehr aufgenommen.

Davon zu unterscheiden ist die betriebliche Altersversorgung, die der BR allen seinen festangestellten Mitarbeitenden auf Basis von Tarifverträgen gewährt. Diese Regelungen gelten auch für die Geschäftsleitung. Die Altersversorgung wurde bereits grundsätzlich reformiert, zum Jahr 2017 auf ein rein beitragsfinanziertes System umgestellt und deutlich reduziert. Die Höhe der Versorgung ist u.a. abhängig vom Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Angaben zur Altersversorgung der BR-Geschäftsleitung sind im Geschäftsbericht nachzulesen und auf den ARD-Transparenzseiten. Die Intendantin hat einen Anspruch auf tarifliche Versorgungsleistungen nach dem VTV. Sie erhält im Versorgungsfall zum Regelrentenalter - sofern 30 Vollzeitdienstjahre erreicht werden - eine monatliche Rentenleistung in Höhe von 10.556 EUR.


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