Unternehmen - Der BR


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Unternehmenskultur Compliance beim BR

Stand: 29.11.2023

BR-Mikrofon liegt auf Stuhl, daneben ist zu lesen: Compliance im Bayerischen Rundfunk | Bild: BR / Raphael Kast

Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben wir eine gesellschaftliche Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen. Um die Einhaltung rechtlicher und ethischer Richtlinien zu gewährleisten, hat die Geschäftsleitung einen Verhaltenskodex aufgestellt, der die grundlegenden Werte und Prinzipien vorgibt, nach denen wir arbeiten und uns verhalten.

Dieses Regelwerk gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine verlässliche Orientierung und einen verbindlichen Rahmen – sowohl im Umgang miteinander als auch mit der Öffentlichkeit und allen anderen Dritten. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden des BR verbindlich, regelmäßige Schulungen und E-Learnings zu diesen Themen sind selbstverständlich.

Compliance Verhaltenskodex Format: PDF Größe: 2,79 MB

Verantwortungsvolles Handeln setzt Haltung voraus und lebt von Kontinuität, aber auch von ständiger Weiterentwicklung – die Regelungen werden deshalb regelmäßig überprüft und angepasst.

Die Compliance-Beauftragte des BR, Christine Spies, koordiniert und begleitet den stetigen Ausbau des Compliance-Management-Systems und steht allen Bereichen des BR als Ansprechpartnerin für Compliance-Themen zur Verfügung.

"Compliance ist ein zentraler und zugleich unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur des BR. Gerade als Anstalt des öffentlichen Rechts haben wir hier eine Vorbildfunktion. Die jetzt vorgelegten Compliance-Regeln helfen uns, sicher durch herausfordernde Zeiten zu steuern."

BR-Intendantin Dr. Katja Wildermuth für die gesamte Geschäftsleitung

Die externe Ombudsperson ist vertraulicher Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden des BR, genauso wie für Geschäftspartner, Lieferanten und Dritte. Seit Anfang März 2022 ist sie außerdem Ansprechpartner bei Hinweisen nach der so genannten Whistleblower-Richtlinie der EU. Derzeit ist Stephan Kersten, Präsident des VGH a. D., der Ombudsmann.

In diesen Kapiteln kommen Sie zu weiteren Informationen und Einordnungen:


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