Unternehmen - Der BR


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Transparent erklärt Unsere Aufsicht und Regularien

Stand: 26.03.2024

Hand klickt auf "FAQ-Button" | Bild: colourbox.com; Montage: BR

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Grundsätzlich werden die ARD und die einzelnen Landesrundfunkanstalten durch ihre Gremien engmaschig überwacht und kontrolliert. Im BR sind das der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat. Rechtsgrundlage dafür ist das Bayerische Rundfunkgesetz, welches ergänzt wird durch den Medienstaatsvertrag, die Satzung des Bayerischen Rundfunks und die Geschäftsordnungen von Verwaltungsrat und Rundfunkrat. Nachzulesen sind die Rechtsgrundlagen auf den Seiten des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats bei BR.de.

Der Rundfunkrat mit Vertreterinnen und Vertretern vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und wacht insbesondere über die programmliche Aufgabenerfüllung und die Einhaltung der Programmrichtlinien (nachlaufende Programmkontrolle).

Dem Verwaltungsrat obliegt es, insbesondere die wirtschaftliche und technische Entwicklung des BR zu fördern und die Geschäftsführung der Intendantin zu überwachen. Im Schwerpunkt geht es hier um die Bereiche Finanzen, Personal, Technik und Baufragen.

Darüber hinaus gibt es regelmäßige Kontrollen durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof und externe Wirtschaftsprüfer.

Die Zusammensetzung legt in beiden Fällen nicht der BR fest, sondern der Gesetzgeber. Er hat im Bayerischen Rundfunkgesetz (Art. 9) bestimmt, dass der Verwaltungsrat aus den Präsidenten des Landtags und des Verwaltungsgerichtshofs sowie aus fünf vom Rundfunkrat gewählten Mitgliedern besteht. Das Gesetz schreibt vor, dass bei der Wahl dieser fünf Mitglieder auf Sachkunde geachtet werden muss. Konkret muss jeweils mindestens ein Mitglied ein Wirtschaftsprüferexamen, die Befähigung zum Richteramt und einen Abschluss oder Kenntnisse und berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Medienwirtschaft haben. Das Gesetz garantiert damit, dass im Verwaltungsrat Experten vertreten sind.

Zur Zusammensetzung des Rundfunkrats hat der Gesetzgeber im Bayerischen Rundfunkgesetz (Art. 6) verschiedene politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen (z. B. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bayerischer Jugendring, bayerische Hochschulen) festgelegt, die ihre jeweiligen Vertreter selbst wählen oder berufen. Auch zwölf Landtagsabgeordnete sitzen im Rundfunkrat. Alle Rundfunkräte sind verpflichtet, sich in ihrer Tätigkeit für die Gesamtinteressen des Rundfunks und der Rundfunkteilnehmer einzusetzen.

Hierzu ist zum 1. April 2022 eine Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes in Kraft getreten. Artikel 5a wurde um einen Absatz ergänzt. In Absatz 7 heißt es:

  1. Die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrats dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die Erfüllung der Aufgaben als Mitglieder des Rundfunk- bzw. Verwaltungsrats zu gefährden (Interessenkollision).
  2. Sonstige Interessen liegen vor, wenn das Mitglied selbst oder ein Angehöriger wesentlichen Einfluss auf Geschäfts- oder Vertragspartner des Bayerischen Rundfunks ausübt.
  3. Tatsachen, die eine solche Interessenkollision begründen können, sind durch das Mitglied unverzüglich dem Vorsitzenden des jeweiligen Organs anzuzeigen.
  4. Über das Vorliegen der Interessenkollision entscheidet der Rundfunk- bzw. der Verwaltungsrat ohne Mitwirkung des betroffenen Mitglieds bei Beratung und Beschlussfassung.
  5. Mit der Feststellung der Interessenkollision endet die Mitgliedschaft im Rundfunk- bzw. im Verwaltungsrat.
  6. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, so wird der Nachfolger für den Rest der Amtszeit entsandt.

Compliance wird beim BR durch vielfältige Regelungen sichergestellt, die regelmäßig überprüft und nachgeschärft werden.

Sowohl feste als auch freie Mitarbeitende sind zur Einhaltung von Compliance-Regeln entsprechend ihrem jeweiligen Vertragsverhältnis verpflichtet.

Der Bayerische Rundfunk versteht als Compliance die Summe aller Maßnahmen, die das rechts- und regelkonforme Verhalten des BR, seiner Organe und seiner Mitarbeitenden in der täglichen Praxis sicherstellen. Compliance soll Gesetzesverstöße verhindern, Haftung vermeiden und die Reputation des Bayerischen Rundfunks erhalten und stärken und damit auch den Schutz der Mitarbeitenden bewirken. Compliance umfasst nicht nur Korruptionsprävention, sondern den angemessenen Umgang mit allen normativen Anforderungen, an denen sich der BR in seinen Beziehungen zu Publikum, Gesellschaft, Politik, Aufsichtsgremien sowie Geschäfts- und Kooperationspartnern ausrichtet.

Die Compliance-Organisation beinhaltet die Gesamtheit der im BR eingerichteten organisatorischen Funktionen, Maßnahmen und Prozesse, um die Einhaltung gesetzlicher und BR-interner Regelungen sicherzustellen. Ziel ist es, im BR systematisch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Verstöße gegen Compliance-Anforderungen vermieden oder zumindest wesentlich erschwert werden. Eingetretene Verstöße sollen erkannt und mit angemessenen Maßnahmen darauf reagiert werden. Die/der Compliance-Beauftragte ist Ansprechperson für alle Fragen im Bereich der Prävention von Rechts- und Regelverstößen. Ihre/seine Aufgabe ist es, im Auftrag der Intendantin/des Intendanten den stetigen Ausbau der Compliance-Organisation als Beraterin/Berater für alle Bereiche zu verantworten.

Darüber hinaus nimmt die/der Compliance-Beauftragte Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße, insbesondere auf Korruptionsverdacht, im BR entgegen. Das Compliance Board ist ein Beratungsgremium, in dem jede Direktion des BR vertreten ist. Es wird ad-hoc tätig in Fällen von erheblichen (möglichen) Rechts- und Regelverstößen sowie regelmäßig zur Festlegung, Überprüfung und Nachverfolgung erforderlicher Maßnahmen zur Compliance Organisation. Durch die gemeinsame Arbeit im Compliance Board sollen die Prozesse zur Vermeidung von Rechts- und Regelverstößen, zur Aufdeckung von Fehlverhalten und Ergreifung entsprechender Maßnahmen zur Reaktion und Sanktion zwischen den im Compliance Board vertretenen Bereichen koordiniert werden.

Einen Überblick darüber, was der BR unter Compliance versteht, bietet der Verhaltenskodex. Genaueres regeln weitere Dienstanweisungen, insbesondere DA “Beschäftigung von Angehörigen und nahestehenden Personen“, DA “Nebentätigkeiten“, DA “Politische Betätigung“, DA “Zuwendungen“. Außerdem könen die Regeln hier nachgelesen werden.

Beraterverträge schließt der BR nur dann ab, wenn zusätzliche Expertise von außen nötig ist, etwa im Baubereich, bei umfassenderen Projektplanungen oder größeren IT-Projekten.

Generell gilt: Die Vergabe von Beraterverträgen unterliegt beim BR strengen gesetzlichen und internen Regeln. Als öffentlicher Auftraggeber schreibt er gesetzeskonform aus.

Anregungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs aus dem September 2022 hat der BR aufgenommen und die bereits bestehenden internen Verfahren in einigen Details nachgeschärft. Das betrifft z.B. die Begründung für externe Beratungsleistungen, die Dokumentation und die Erfolgsmessung.


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