Bundestag verschärft Gesetz für die Bestechung von Abgeordneten

Berlin: Als Reaktion auf die Maskenaffäre hat der Bundestag das Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten verschärft. Bisher konnte ein Parlamentarier nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören. Abgeornete dürfen ihr Madat nicht dazu nutzen, Geschäfte zu machen. Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Nüßlein kassierte während der Corona-Zeit eine Millionenprovision für Vermittlungen von Maskendeals, musste aber freigesprochen werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 26.04.2024 01:00 Uhr

Zur BR24 Startseite