Peggys Gesicht auf einem Grabstein.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/David-Wolfgang Ebener

Im Jahr 2018 hatte ein Mann zugegeben, Peggys Leiche in ein Waldstück geschafft zu haben. Später widerrief er die Aussage jedoch.

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Fall Peggy: Schmerzensgeldklage der Mutter wird verhandelt

Im Frühjahr 2024 wird der Fall Peggy vor dem Zivilgericht verhandelt. Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage der Mutter gegen einen Mann zugelassen. Dieser hatte 2018 zunächst gestanden, die Leiche in einen Wald gebracht zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Fall der kleinen Peggy, die vor 22 Jahren verschwand, wird im Frühling 2024 vor dem Zivilgericht verhandelt. Wie das Landgericht Hof am Mittwoch mitteilte, wird die 2. Zivilkammer am 18. April 2024 über die Klage der Mutter des getöteten Mädchens auf Schmerzensgeld verhandeln.

Fall Peggy: Mutter verlangt Schmerzensgeld

Die Klage richtet sich gegen den Mann, der im Jahr 2018 zunächst zugegeben hatte, im Mai 2001 die Leiche von Peggy in ein Waldstück geschafft zu haben. Wenig später hatte er dieses Geständnis aber jedoch widerrufen. Nach Angaben des Gerichts verlangt Peggys Mutter mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld von ihm.

Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Peggy in Lichtenberg im Landkreis Hof auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg. Erst im Jahr 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen die Leiche des Mädchens.

Angeklagter hält Klage für "nicht begründet"

Die Schmerzensgeldforderung begründet Peggys Mutter dem Gericht zufolge mit psychischen Beeinträchtigungen. 15 Jahre lang habe sie keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt. Der Mann, den sie verklagt hat, war 2018 zunächst in U-Haft gekommen, kam dann aber wieder frei. Er halte die Klage für nicht begründet, so das Gericht. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen zu haben.

Mit Informationen von dpa.

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