Jeweils 15 Kinderkrankheitstage im Jahr dürfen Elternteile beanspruchen.
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Künftig dürfen Eltern jeweils 15 Tage im Jahr Kinderkrankengeld beanspruchen.

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Kinderkrankengeld-Änderungen: So reagieren Ärzte und Eltern

Weniger Bürokratie, mehr Spielraum: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt Erleichterungen beim Kinderkrankengeld an. Das sagen Eltern- und Ärzteverbände zu den Neuerungen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Kinderkrankengeld ist für Eltern vorgesehen, die wegen ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die Beantragung des Kinderkrankengelds zu erleichtern. Demnach soll ein Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag erforderlich sein. Zudem hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen, dass angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Januar bis zu 15 Tage pro Jahr bei ihrem kranken Kind bleiben dürfen.

Ärzteverbände begrüßen Bürokratieabbau

Das baue "unsinnige Bürokratie" ab, sagte Lauterbach in der "Bild am Sonntag". Diesen Vorstoß begrüßt der bayerische Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ausdrücklich. Auf BR24-Anfrage sagte dazu der Landesvorsitzende Dr. Dominik Ewald: "Eltern sollten mit banalen Infekten ihrer Kinder nicht in die Praxis eilen müssen."

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns sieht eine ihrer wesentlichen Forderungen erfüllt. Die Bayerische Landesärztekammer spricht zudem von einem "Schritt in die richtige Richtung, um Bürokratie, nicht zuletzt in den Arztpraxen, abzubauen." Dabei sei jedoch wichtig, dass nicht durch andere Behörden, wie den Schulämtern, Bescheinigungen angefordert würden.

Elternverband: "Mehr Entscheidungsspielraum für Eltern"

Wäre sogar noch mehr Entlastung möglich? Kinderarzt Ewald befindet, Eltern sollten die Praxen auch telefonisch aufsuchen können: "Dieses Misstrauen im Gesundheitswesen, dass die Leute das missbrauchen würden, ist einfach realitätsfern."

Und die Eltern selbst? Der bayerische Elternverband sieht nur Gutes im Vorstoß, denn: "Ein Arzt sollte nicht allein um einer Bescheinigung willens aufgesucht werden." Dass nun auch die verfügbaren Tage permanent auf 15 aufgestockt werden sollen, verbessere "den Entscheidungsspielraum für Eltern, wer von beiden letztendlich zu Hause bleibt."

Lauterbach: "Änderungen noch in der Erkältungssaison umsetzen"

Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach sollen die Änderungen "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison" gelten. Auch die Ärzteverbände fordern eine schnelle Umsetzung. Anspruchsberechtigt für das Kinderkrankengeld sind Eltern von Kindern bis zwölf Jahren. Der Großteil des Verdienstausfalls – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes – wird über das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse übernommen.

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