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Kommunalwahl 2014 Kommunalwahl in Bayern

Gewählt werden 39.000 "kommunale Mandatsträger", vor allem Gemeinderäte, Stadträte und Kreisräte, aber eben auch Bürgermeister und insgesamt 71 Landräte, nicht zu vergessen die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Stand: 02.03.2014 | Archiv

Die 2.056 Gemeinden in Bayern haben wichtige Aufgaben. Sie entscheiden, was im Ort gebaut wird, ob und gegebenenfalls wo sich Industrie ansiedeln darf, sie halten die örtlichen Straßen instand, bauen Kindergärten, Büchereien, Schwimmbäder, Turnhallen und Spielplätze, kümmern sich um Friedhöfe und Parks, machen Angebote für Volkshochschulen und Fortbildungen. Sie betreiben Kreiskliniken und Krankenhäuser, Abfallbetriebe, organisieren Musikschulen, Jugendhilfe und Rettungsdienste. Sie entscheiden, wann Märkte und Volksfeste stattfinden. Und sie stellen Pässe und Ausweise aus und registrieren Heiraten, Geburten, Sterbefälle.

Bürgermeister: Manager der Kommunen

Der 1. Bürgermeister leitet die jeweilige Gemeindeverwaltung und entscheidet im Alltag über Routinefragen. Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde werden allerdings vom Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen. Wo zum Beispiel ein Baugebiet erschlossen werden soll, kann Gegenstand langer Beratungen im Gemeinderat sein. Größere Gemeinderäte bilden auch Ausschüsse, um die einzelnen Themen leichter besprechen zu können. Kreisfreie Städte und Großstädte werden von einem Oberbürgermeister geführt.

Wie groß der Gemeinderat oder Stadtrat ist, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In München besteht er aus 80 Mitgliedern, in Nürnberg aus 70 Mitgliedern. Kleine Gemeinden bis 1.000 Einwohner haben dagegen nur einen achtköpfigen Gemeinderat, bis 5.000 Einwohner sind es 20 Mitglieder, bis 30.000 Einwohner 30 Mitglieder und bis 100.000 44 Mitglieder. So viele Mandate es gibt, so viele Stimmen haben die Wahlberechtigten jeweils. In kleineren Gemeinden ist es oft schwierig, überhaupt einen Kandidaten zu finden, der bereit ist, das Amt des Bürgermeisters zu übernehmen.

Landräte als Chefs der Kreisverwaltungen

71 Landkreise gibt es in Bayern. Hier wird gemeindeübergreifend entschieden etwa über Kreiskliniken und Kreisstraßen, Kreismusikschulen und Kreismuseen, Jugendhilfe, Gymnasien und Denkmalfragen. 25 kreisfreie Städte gibt es außerdem noch in Bayern. Sie sind so groß, dass sie keinem Landkreis angehören, deshalb werden dort auch keine Landräte gewählt, sondern Oberbürgermeister.

Nicht überall wird am 16. März 2014 gewählt

Kreisfreie Städte

In den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Landshut und Memmingen wird am 16. März kein Oberbürgermeister gewählt.

Landkreise

In 13 der 71 Landkreise wird am 16. März kein Landrat gewählt, nämlich in Ansbach, Dillingen, Ebersberg, Kelheim, Kitzingen, Kronach, Lichtenfels, Pfaffenhofen/Ilm, Regen, Roth, Schweinfurth, Unterallgäu und Weißenburg-Gunzenhausen.

Gemeinden

In 168 der 2.031 kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird am 16. März kein erster Bürgermeister/Oberbürgermeister gewählt, zum Beispiel in in Abensberg, Deggendorf, Freising, Kulmbach, Landsberg, Lindau, Neutraubling, Nördlingen, Ottobrunn, Poing, Rothenburg, Schrobenhausen, Selb, Sulzbach-Rosenberg und Vaterstetten.

Wählen darf jeder Erwachsene, der seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnt. Zur Einhaltung der Frist genügt auch eine Nebenwohnung. Wer nicht ins Wahllokal gehen mag, darf auch von zuhause aus wählen. Früher musste man dafür besondere Gründe angeben. Das ist neuerdings nicht mehr nötig. Allerdings muss der Wahlberechtigte eigens Briefwahlunterlagen anfordern. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag aufgedruckt.

Das ist 2014 neu

Stichwahl und Ausschlüsse

Gewählt wird bei der Kommunalwahl für sechs Jahre. Wenn bei der Wahl am 16. März keiner der Kandidaten für den 1. Bürgermeister eine absolute Mehrheit erhält, dann kommt es dort zwei Wochen später zur Stichwahl.

Ihr Stimmzettel wird ungütig, wenn Sie ...

... den Stimmzettel

leer abgeben

... auf dem Stimmzettel

einfach bloß Namen durchstreichen.

... auf dem Stimmzettel

persönliche Bemerkungen oder Kommentare aufschreiben.

... die auf dem Stimmzettel

oben aufgedruckte Gesamtstimmenzahl überschreiten.

Altersgrenzen - auch für OB Ude

Dann ist da noch die Altersgrenze: Mit 65 Jahren müssen Bürgermeister und Landräte aufs Altenteil. Prominentestes Beispiel ist Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). Der 66-Jährige hätte gerne noch eine Legislaturperiode drangehängt, doch er muss aufhören. Die CSU hat es so gewollt. Sie setzte 2011 zusammen mit der FDP im Landtag durch, dass die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte erst im Jahr 2020 auf 67 Jahre angehoben wird - für Ude zu spät. Die SPD scheiterte mit ihrem Vorstoß, dies schon bei der Wahl 2014 zu ermöglichen.

"Russlanddeutsche wählbar, Tiroler nicht"

Nicht jeder kann gewählt werden: Wer wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat inhaftiert ist, kann nicht kandidieren. Und auch von der Herkunft her gibt es Einschränkungen: Tirolern und anderen EU-Ausländern bleibt in Bayern auch künftig der Karrierepfad ins Bürgermeisteramt verschlossen. CSU und Freie Wähler lehnten im Innenausschuss des Landtags die Forderung von SPD und Grünen ab, EU-Bürger bei Kommunalwahlen auch als Bürgermeister- beziehungsweise Landratskandidaten antreten zu lassen.

"Warum soll ein Tiroler, der seit 25 Jahren im Allgäu wohnt, nicht in Gottes Namen auch zweiter oder dritter Bürgermeister werden können? Jemand, der aus der Fremde kommt wie ein Russlanddeutscher, kann's werden und der Tiroler kann's nicht werden."

Paul Wengert, SPD, Mitglied des Landtags und ehemaliger OB von Augsburg sowie ehemaliger 1. Bürgermeister von Memmingen

Tiroler werden verwaltungstechnisch eben als EU-Ausländer bewertet, auch wenn sie sonst vielleicht als historisch engste Verwandte der Bayern angesehen werden. "Es ist richtig und sinnvoll, dass gewisse hoheitliche Aufgaben deutschen Staatsbürgern vorbehalten bleiben", begründete beispielsweise der Münchner CSU-Abgeordnete Andreas Lorenz seine Meinung.

So wählen Sie richtig!

Bei der Kommunalwahl lohnt sich die Stimmabgabe zu Hause besonders, da jeder Wähler mehrere Stimmen auf verschiedene Kandidaten verteilen kann. Wer seine Stimmen unter vielen Kandidaten aufteilt, braucht dann deutlich länger beim Ausfüllen des Wahlscheins - und kann seine Entscheidung zu Hause wahrscheinlich in größerer Ruhe fällen. Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl endet am 14. März 2014, 15.00 Uhr. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 16.03.2014) dem jeweiligen Wahlamt vorliegen. Was dann nicht da ist, kann nicht ausgezählt werden - und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Kurioses

Fehler, Dopplungen, Überraschungen

Fehlerhafte Stimmzettel

In Dillingen mussten rund 14.500 Stimmzettel für die Wahl der Stadträte am 16. März neu gedruckt werden. So stand auf ihnen laut Wahlleiter der Stadt teilweise ein falscher Stadtteil als Wohnort, oder aber die Angabe des Stadtteil-Wohnorts fehle ganz. Diese sei zwar freiwillig, so ein Sprecher, sei aber von den Kandidaten ausdrücklich gewünscht worden. Das Dillinger Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde empfahl dann, bei der Wahl einen korrigierten Stimmzettel zu benutzen. Die bereits ausgegeben Briefwahlunterlagen sollen allerdings im Umlauf bleiben, da es wahlrechtlich nicht möglich ist, bereits eingegangenen Wahlbriefe zusammen mit neuen Briefwahlunterlagen an die Wähler zurückzugeben. Auch bei Wahlunterlagen in der Stadt Wertingen wurden Fehler gemacht, hier wurde der Name einer Kandidaten nicht richtig geschrieben. Auch hier mussten neue Stimmzettel gedruckt werden.

Namensvetter kandidieren

In Obermaiselstein im Oberallgäu kandidieren zwei Namensvetter für den Gemeinderat. Die beiden Männer namens Stefan Buhl sind noch dazu beide selbstständige Zimmermeister und Mitglieder bei der Feuerwehr und im Schützenverein. Verwandt sind sie allerdings nicht. Damit sie auf der Einheitsliste der 900-Einwohnergemeinde bei der Kommunalwahl am 16. März auseinanderzuhalten sind, stehen hinter ihren Namen die Ortsteile Aumühle bzw. Obermaiselstein. Während die anderen Kandidaten selbst entscheiden dürfen, ob der Ortsteil genannt werden soll, hat die Gemeinde die Angabe für die beiden 33- und 39-Jährigen zur Pflicht erklärt. Sorgen, dass sie sich bei der Wahl gegenseitig Stimmen wegnehmen, haben die beiden nicht. Ihnen zufolge kennen die meisten im Ort die Namensdoppelung und wissen, wer wo wohnt.

CSU-Kandidatin gegen CSU-Kandidat

Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin haben beide das CSU-Parteibuch. Beim Kampf um Wählerstimmen ziehen sie dennoch nicht an einem Strang. Im Gegenteil: Seitdem sich beide um das Bürgermeisteramt in Puschendorf bewerben, stehen sie sich unversöhnlich gegenüber. Im Wahlkampf stehen sich Bürgermeister Wolfgang Kistner und seine Stellvertreterin Erika Hütten unversöhnlich gegenüber. Noch bis Mitte vergangenen Jahres seien sie ein eingespieltes Gespann im Puschendorfer Rathaus gewesen, aber seit einiger Zeit herrsche "Funkstille", sagt Hütten, die auch Vorsitzende der örtlichen CSU ist. Nach Beobachtungen von SPD-Fraktionschef Bertram Schacher reißt die Doppelkandidatur tiefe Gräben in der örtlichen CSU und ihrer Wählerschaft: "Die einen sind eindeutig für Hütten, für andere kommt nur Kistner als Bürgermeister infrage." Das Gemeindeoberhaupt war 2008 mit 79,6 Prozent im Amt bestätigt worden.


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